I. Allgemeines
1.) Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von foto-emotionen-pl erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Eine erneute Vereinbarung erfolgt daher nicht. Durch die Bestellung/Auftrag erkennt der Auftraggeber diese Bestimmungen an.
2.) “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welch technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative,
Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Fotobücher, Kalender Poster, Postkarten usw.)
II. Urheberrecht
1.) foto-emotionen-pl steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.) Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3.) Überträgt dcer Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4.) Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf , sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
5.) Die Negative bzw. Datenträger verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative oder Daten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
6.) Jeder Nachdruck oder jede andere Vervielfältigung und die Verbreitung in jedweder Form ist ausdrücklich untersagt und verstößt gegen das Urheberrecht i. S. d. § 60 UrhG, wenn das
entsprechende Nutzungsrecht nicht übertragen wurde.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1.) Bestellungen/Aufträge werden telefonisch bzw. nach schriftlicher Bestellung per Fax, E-Mail oder Brief bearbeitet. Bei einem Auftragswert bis zu 120,00 EUR berechnen wir 9,00 EUR Versandkosten. Bei einem Auftragswert bis zu 150,00 EUR berechnen wir 3,00 EUR Versandkosten. Ab einem Auftragswert von 151,00 EUR liefern wir innerhalb Deutschlands versandkostenfrei, ggfs. jeweils zuzüglich eventueller Nachnahmegebühren. Bei Nachweis ausreichender Bonität liefern wir gerne auch gegen Rechnung. Für Auslandslieferungen berechnen wir Porto und Verpackung nach Gewicht und spezifischen Erfordernissen. Auslandsendungen nur gegen Vorkasse. Für alle Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mühldorf am Inn.
2.) Wir liefern wahlweise per Nachnahme 7,50 EUR (zuzügl. der üblichen Versandkosten), per Überweisung oder Bareinzahlung auf das Konto Sparkasse Altötting-Mühldorf, Konto: 56614, BLZ 711 51 020.
3.) Bei jedweder Beschädigung der Sendung, ob außen oder innen, ist das Transportunternehmen haftbar. Es ist hierzu sofort eine Bestätigung des Schadens durch die Post oder Spedition einzuholen und bei Franz Losbichler einzureichen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
4.) Für die Herstellung der “on location” Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise aus.
5.) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
6.) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Lichtbilder Eigentum von foto-emotionen-pl.
Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.
7.) Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Anweisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der
künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1.) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.) Der Fotograf bewahrt die Negative und Datenträger sorgfältig auf. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative und Datenträger nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Sollten die Daten verloren gehen, wird unsererseits keine Haftung übernommen. Dies gilt für alle Art Fotoaufnahmen und digital gespeicherter Daten.
3.) Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder lediglich im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1.) Terminänderungen oder Stornierungen sind bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des Shootings bekannt zu geben. Andernfalls wird in Höhe von 10 % des gebuchten Aufwandes, mindestens aber 25,00 EUR in Rechnung gestellt. Bereits angemietete Requisiten bzw. angemietete Studiokosten sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu erstatten.
2.) Überläßt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf , sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
3.) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu verantworten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, daß ihm kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4.) Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Er haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
VI. Datenschutz
1.) Die zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Digitale Fotografie
1.) Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2.) Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3.) Bildbearbeitung:
a. Die Bearbeitung von Lichtbildern und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.
b. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung des Namens der Fotografin so vorzunehmen, daß sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und sie als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
d. Der Auftraggeber versichert, daß er dazu berechtigt ist, den Fotograen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt
ihn von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
VIII. Schlußbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Franz Losbichler
Kreuzstrasse 20
84574 Taufkirchen